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Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 06.07.2022)
7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 06.07.2022)
6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 06.05.2022)
5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 20.04.2022)
4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 16.12.2021)
3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 25.11.2021)
2. Markterkundung - Bekanntmachung (14.07.2021)
1. Bestandsaufnahme im Stadtgebiet (14.07.2021)
HINWEISE ZUM AUSBAUGEBIET:
Im Rahmen der laufenden Fördermaßnahme nach der BayGibitR werden lediglich die Adressen mit einem Glasfaser-Direktanschluss ausgebaut, welche in dieser Kartendarstellung mit einem Punkt oder einem Dreieck markiert sind. Die übrigen Ortsbereiche/Adressen waren bereits zum Zeitpunkt der Markterkundung mit mehr als 100 Mbit/s im Downstream versorgt und gelten deshalb nach der BayGibitR als nicht (vollständig) förderfähig.
Die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön ist zusammen mit dem Landkreis Rhön-Grabfeld jedoch bestebt, im Zuge der kommenden Förderverfahren einen vollständigen Ausbau des gesamten Stadtgebietes mit Glasfaser-Direktanschlüssen zu erreichen. Ein konkreter Zeitrahmen hierfür kann aktuell jedoch noch nicht benannt werden.
Veröffentlichung vom 06.07.2022
Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:
Fördersteckbrief der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön
Bischofsheim i. d. Rhön, den 06.07.2022
Georg Seiffert
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 06.07.2022
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön und der Telekom Deutschland GmbH
Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 30.06.2022 unterzeichnet.
Von links: Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung), Christian Kolodziej (Deutsche Telekom Technik GmbH), Patrick Bauer (2. Bürgermeister der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön), Ulla Sippach (Geschäftsleiterin der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön)
Foto: Linda Bauer (Stadt Bischofsheim i. d. Rhön)
Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Die dahingehende Stellungnahme der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön finden Sie hier:
Stellungnahme der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön zum Abschluss des Kooperationsvertrages
Bischofsheim i. d. Rhön, den 06.07.2022
Georg Seiffert
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 06.05.2022
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie
Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 05.05.2022 bei der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön eingegangen.
Bischofsheim i. d. Rhön, den 06.05.2022
Georg Seiffert
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 20.04.2022
Auswahlverfahren - Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön in seiner Sitzung vom 12.04.2022 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.
Die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Bischofsheim i. d. Rhön, den 20.04.2022
Georg Seiffert
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 16.12.2021
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Ausschreibung im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR durch. Da der Vertragswert der Konzession voraussichtlich den derzeit geltenden Schwellenwert erreicht bzw. überschreitet, wird das Vergabeverfahren über das Vergabeportal "tender24" abgewickelt.
Sämtliche Informationen, Veröffentlichungen und Dokumente zu diesem Vergabeverfahren finden Sie unter folgendem Link:
Bischofsheim i. d. Rhön, den 16.12.2021
Georg Seiffert
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 25.11.2021
Markterkundung - Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön hat im Zeitraum vom 14.07.2021 bis zum 30.08.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.
Bischofsheim i. d. Rhön, den 25.11.2021
Georg Seiffert
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 14.07.2021
Markterkundung - Bekanntmachung
Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198
Die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Stadtgebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):
1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 30.08.2021 an folgende Adresse zu richten: